Allgemeines und Wissenswertes
Allgemeines
Das Passamt empfiehlt, von Zeit zu Zeit auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Eine Verlängerung der Ausweise/Pässe ist nicht möglich.
Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen. Die Ausstellung dauert ca. 3-4 Wochen. Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nimmt das Servicebüro, Zimmer A03/ Zimmer A02, gerne entgegen. Die Antragsteller müssen ab dem
6. Lebensjahr hierzu immer persönlich vorsprechen.
Für den Antrag sind erforderlich:
- ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein 1/2 Jahr)
- die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (z.B. Geburtsurkunde/Familienbuch)
die jeweilige Gebühr
- Personalausweis für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 €
- Personalausweis für Antragsteller nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 46 €
- Reisepass für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
- Reisepass für Antragsteller nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 70 €
Für Reisepässe und Kinderreisepässe bei Antragstellern unter 18 Jahren und bei Personalausweisen für Antragsteller unter 16 Jahren ist eine Zustimmungserklärung beider Elternteile oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich. Die Zustimmungserklärung sowie weitere nötige Unterlagen können Ihnen vorab per E-Mail zugesandt werden.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen - vor der Reise - sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder den jeweiligen Botschaften über die Einreisebestimmungen des Urlaubsziellandes zu informieren.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Passbehörden laut Bundesministerium des Inneren keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten erteilen.
Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Zielstaats selbst zu erkundigen. (Quelle: PassVwV vom 17.12.09).
Wissenswertes
Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss hat in seinen Sitzungen vom 25. und 26.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
1. städtebauliche Bodenrichtwerte zum 01.01.2025
2. Korrektur steuerliche Bodenrichtwerte 01.01.2022
3. Fortschreibung steuerliche Bodenrichtwerte 01.01.2025
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches sind für jedes Gemeindegebiet auf Basis der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln. Bei bebauten Grundstücken sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Anfang eines jeden ungeraden Kalenderjahres zu ermitteln. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenrichtwerte wurden die gesamten Stadtgebiete sowie die Stadtteile in sogenannte Richtwertzonen eingeteilt, in denen im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Ebenfalls wurden die Richtwerte für Landwirtschaftsflächen und Sonderflächen (Acker, Wiese, Weinberg, Wald, etc.) festgelegt.
Beschluss „städtebauliche BRW“ zum Stichtag 01.01.2025
Bitte beachten Sie, dass diese Bodenrichtwerte nicht für die Grundsteuer herangezogen werden. Das Finanzamt wurde über die neuen Bodenrichtwerte sowie Bodenrichtwertkartenänderungen informiert.
Der Gutachterausschuss hat neue Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW unter der Kachel „BORIS-BW“ einzusehen.
Beschluss über Korrekturen zum Stichtag 01.01.2022 „steuerliche Bodenrichtwerte“
Der Gutachterausschuss hat Korrekturen der Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ einzusehen.
Beschluss über Fortschreibungen zum Stichtag 01.01.2025 „steuerliche Bodenrichtwerte“
Der Gutachterausschuss hat Fortschreibungen der Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Diese beziehen sich auf die Wertverhältnisse zum Feststellungsstichtag 01.01.2022. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ einzusehen.
Auskunft über die Richtwerte erhalten Sie kostenfrei über das Portal BORIS-BW unter www.gutachterausschuesse-bw.de. Die Richtwerte können ab sofort für die Dauer eines Monats in der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadtverwaltung Eppingen, Brettener Straße 51, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses telefonisch 07262 920 1254 oder per Mail gutachterausschuss(@)eppingen.de.
Hier gelangen Sie zum Gutachterausschuss Eppingen.
Außerdem können Sie die Bodenrichtwerte der Grundstücke auch im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abrufen.
Starkregenrisikomanagement
Wie die Ereignisse in den letzten Jahren gezeigt haben, kann Starkregen auch in Gebieten, in denen keine oder nur sehr kleine Gewässer vorhanden sind, zu Überschwemmungen führen und sowohl Menschenleben fordern als auch hohe Schäden verursachen. Dies haben beispielsweise die Ereignisse Ende Mai 2016 gezeigt, als Starkregenereignisse in Teilen von Baden-Württemberg große Überschwemmungen verursacht haben. Dazu gehört das Ereignis von Braunsbach in der Region Hohenlohe, wo infolge eines Starkregenereignisses eine Sturzflut ausgelöst wurde, die Geröll, Schlamm und Treibgut mit sich geführt und sehr hohe Schäden im Ort verursacht hat.
Da inzwischen die Hälfte aller Überschwemmungsschäden in Deutschland durch Starkregen verursacht wird, ist es notwendig geworden, zu untersuchen, inwieweit einzelne Kommunen gefährdet sind und wo Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Dies kann mit einer Gefährdungs- und Risikoanalyse erreicht werden. Im Einzugsgebiet der Gemeinde Abstatt kam es in der Vergangenheit bereits zu Starkregenereignissen. So kam es im Juli 2021 durch ein Unwetter zu starken Überflutungen und Wasserschäden in Abstatt und Happenbach. Daher hat die Gemeinde Abstatt das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart für die Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts für die Gemeinde Abstatt beauftragt. Infolgedessen werden Starkregengefahrenkarten zur Darstellung der Gefährdung, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse erstellt.
Als Starkregen werden Niederschläge bezeichnet, die in begrenzten Gebieten innerhalb kurzer Zeit mit sehr hohen Intensitäten und Mengen auftreten. Starkregenereignisse und damit verbundene Sturzfluten treten verstärkt in den Sommermonaten von Mai bis September auf, da diese durch konvektive Niederschlagsereignisse verursacht werden. Diese entstehen wiederum durch starke, vertikale Strömungen warmer und feuchter Luft.
Starkregenereignisse sind aufgrund ihres lokalen Charakters, im Vergleich zu Flusshochwassern, schwer vorhersagbar und können auch an Orten abseits von Gewässern Überflutungen auslösen. Daher können grundsätzlich alle Regionen von Starkregenereignissen betroffen sein. Durch die hohen Niederschlagsintensitäten kommt es hauptsächlich zu Oberflächenabfluss. Dieser kann, vor allem in Senken, zu großflächigen Überschwemmungen führen. In steileren Gebieten kann es zu Sturzfluten kommen, die Erde, Geröll und Treibgut mit sich führen. Einflussfaktoren auf das Schadensausmaß von Starkregenereignissen sind die Topographie, die räumliche und zeitliche Verteilung der Niederschläge, die Wasserspeicherkapazität der Böden, die Leistungsfähigkeit kommunaler Gewässer und der Kanalisation sowie die Bebauung und Flächen- bzw. Landnutzung.
Schäden bei Starkregenereignissen entstehen durch Wassereintritt in Gebäude oder durch wild abfließendes Oberflächenwasser, evtl. in Verbindung mit Schlamm und Geröll. Weitere Schäden können durch den Austritt wassergefährdender Stoffe entstehen. Gefahr für Leib und Leben besteht z.B. durch Ertrinken, was vor allem eine Gefahr für Kinder oder für eingeschlossene Personen in tieferliegenden Gebäudeteilen darstellt.
Zur Abschätzung der Gefährdung und Risiken einer Kommune durch Starkregenereignisse empfiehlt der im Jahr 2016 erschienene Leitfaden für Kommunales Starkregenrisikomanagement der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ein dreistufiges Vorgehen. Die drei Stufen setzen sich zusammen aus der hydraulischen Gefährdungsanalyse, der Risikoanalyse und der Aufstellung eines Handlungskonzeptes zur Minimierung von Risiken.
Abgrenzung zu Hochwassergefahrenkarten
Die Hochwassergefahrenkarte (HWGK) basiert auf statistischen, hydrologischen Abflusskennwerten, die speziell für ein Gewässer ermittelt werden. Daraus wird die Ausuferung des Gewässers für ausgewählte Jährlichkeiten bestimmt.
Dagegen wird bei der Starkregengefahrenkarte (SRGK) die Überflutung im Gelände in Folge von Starkregen betrachtet. Dabei bilden sich Fließwege zu Gewässern, dennoch sind die Überflutungen unabhängig von Gewässern und können überall auftreten.
Zur Abgrenzung der SRGK von der HWGK werden HWGK-Gewässer bei den Berechnungen der SRGK als unendlich leistungsfähig angenommen und somit nur das zum Gewässer fließende Oberflächenwasser betrachtet. Da sich beide Ereignisse gegenseitig potenzieren können, müssen zur Risikoabschätzung beide Karten betrachtet werden.
Außergewöhnliches Abflussereignis
Extremes Abflussereignis
Seltenes Abflussereignis
Vorstellung der Ereignisse am 05.10.2023
sehen Sie hier.
Weiterführende Informationen im Internet zum Thema
- Vertiefte Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Eigenversorge
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger - Vertiefte Informationen zu Starkregen finden Sie auf der Seite "Hochwasser Baden-Württenberg"
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/de/was-ist-starkregen- - Starkregen (Regierungspräsidium Stuttgart)
https://reginastark.starkregengefahr.de - Hochwassergefahrenkarten
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten - WBW Fortbildungdgesellschaft
https://wbw-fortbildung.de/wasserextreme/starkregen
https://wbw-fortbildung.de/publikationen-materialien - Informationen zur Eigenversorge gegen Hochwasser von Unternehmen
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/unternehmen - Objektschutz und bauliche Vorsorge gegen Hochwasser
https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser - Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de - Wettervorhersage Deutscher Wetterdienst
https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html
Mietspiegel 2024 Gemeinde Abstat.pdf
Die Gemeinde Abstatt orientiert sich am Mietspiegel der Stadt Heilbronn, abzüglich 10%.
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