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Willkommen in Abstatt

Abstatts Tagebuch

Der Gemeinderat Abstatt hat in seiner Sitzung am 30. September 2025 auf Antrag der LWA-Fraktion ein umfassendes Blüh- und Grünstreifenkonzept beschlossen. Ziel dieses Projekts ist es, verschiedene öffentliche Flächen in Abstatt ökologisch aufzuwerten, die Artenvielfalt zu fördern und ein attraktiveres Ortsbild zu schaffen.

Konkret bedeutet dies:

  • Insektenfreundliche Bepflanzung ausgewählter Flächen
  • Anpassung der Mähintervalle auf Rasen- und Wiesenflächen
  • Erweiterung der vorgesehenen Bereiche durch zusätzliche Flächenvorschläge aus Gemeinderat und Verwaltung

Um die Standorte optimal zu gestalten – etwa hinsichtlich Lichtverhältnissen, Verkehrssichtbeziehungen oder Bodenbeschaffenheit – wurde fachliche Unterstützung von der Firma Rieger-Hofmann GmbH eingeholt. So kann für jede Fläche die passende Saatgutmischung verwendet werden.

Wie geht es weiter?

Der Bauhof beginnt über die Wintermonate mit den Vorbereitungsarbeiten. Dazu gehören:

  1. Abtragen der bestehenden Erdschicht
  2. Auffüllen mit Schotter
  3. Aufbringen einer Schicht aus Komposterde
  4. Einsaat der speziell ausgewählten Samenmischungen

Dieser Aufbau sorgt für einen nährstoffarmen („mageren“) Untergrund, der ideal für vielfältige Blühpflanzen ist und das Wachstum der neuen Vegetation nachhaltig unterstützt.

Die Gemeinde hält die Bürgerinnen und Bürger über den Fortgang der Arbeiten sowie über weitere Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität auf dem Laufenden.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 den Baubeschluss für die Sanierung der Gottlieb-Härle-Straße in Happenbach gefasst. Nach Ausschreibung der Tief- und Straßenbauarbeiten wurden die Arbeiten in der Sitzung am 30.09.2025 an die Firma Osmanaj GmbH aus Bad Friedrichshall vergeben.

Die Bauarbeiten haben am 27.10.2025 begonnen. Bereits zuvor, am 16.10.2025, fand eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße statt. Dabei wurden wichtige Punkte wie die Müllabfuhr sowie die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauzeit besprochen.

Um den Zugang zu den einzelnen Grundstücken möglichst durchgängig sicherzustellen, erfolgt die Sanierung in vier Bauabschnitten. Jeder Abschnitt wird voraussichtlich rund zwei Monate dauern. Je nach Witterung ist mit einer Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis Juli 2026 zu rechnen.

Stand am 25.11.2025
Die Kanalarbeiten im 1. Bauabschnitt sind nahezu abgeschlossen. Momentan werden die Randeinfassungen für den Straßenbau gesetzt. In der Kalenderwoche 49 soll die Asphalttragschicht eingebaut werden. Bereits zur Wochenmitte der KW 49 starten die Arbeiten im 2. Bauabschnitt.

Stand am 16.12.2025
Im 1. Bauabschnitt wurde die Asphalttragschicht eingebaut und die Kanalarbeiten im 2. Bauabschnitt konnten abgeschlossen werden. Aktuell wird der Unterbau im Fußweg zwischen Gottlieb-Härle-Straße und Burgstraße für die weiteren Arbeiten vorbereitet. Im Laufe der Woche werden die Schotterbereiche in der Straße provisorisch asphaltiert, so dass über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel die Straße ohne Behinderungen befahren werden kann. Wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird die Firma Osmanaj ab dem 26.01.2026 wieder mit den Arbeiten starten.

Stand am 21.01.2026
Am kommenden Montag nimmt die Firma Osmanaj die Bauarbeiten in der Gottlieb-Härle-Straße wieder auf. Zunächst wird der Fußweg in Richtung Burgstraße weiter ausgebaut. Parallel dazu beginnen die Arbeiten zur Herstellung der ersten Schächte für die neuen Wasserversorgungsleitungen.

Der Rückbau des bestehenden Wasserversorgungsnetzes ist witterungsabhängig. Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung einer provisorischen Notversorgung, die bei den derzeitigen Außentemperaturen noch nicht frostsicher hergestellt werden kann.

Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden rechtzeitig informiert, falls es im Zuge der Arbeiten zu Einschränkungen oder Ausfällen der Wasserversorgung kommen sollte.

29.11.2022

Im Rahmen der kommunalen Zielsetzung, bis 2040 CO₂-Neutralität zu erreichen, wurde vom Gemeinderat entschieden, als erstes Projekt die Grundschule zu sanieren. Geplant sind insbesondere die Erneuerung der Fassade einschließlich Fenster sowie die Installation einer Photovoltaikanlage. Die Verwaltung ist mit der weiteren Planung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.

21.11.2023

Der Gemeinderat hat am 29.11.2022 einstimmig beschlossen, die Grundschule energetisch gemäß der vorliegenden Maßnahmenbeschreibung zu sanieren. Schwerpunkte sind Dach, Fenster und Fassade sowie die Nutzung der Dachflächen für eine Photovoltaikanlage. Das Architekturbüro Richter (Heilbronn) wurde mit den weiteren Planungs- und Ausführungsleistungen beauftragt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt, ergänzende Prüfungen zu Brandschutz, Schadstoffen und Elektroinstallation erfolgen begleitend.

19.03.2024

Zur Vorbereitung der energetischen Sanierung der Grundschule werden weitere Ingenieurleistungen zur Grundlagenermittlung und Vorplanung vergeben. Hierzu zählen ein Schadstoffgutachten durch die MBF Keppler GmbH (Eberstadt), die Brandschutzplanung durch Lehner + Herrenbauer (Heilbronn) sowie die Elektroplanung durch die Heimo Herbel GmbH (Neckarsulm). Ziel ist die Erarbeitung belastbarer Grundlagen, Anforderungen und Kosten für unterschiedliche Sanierungsstufen. Die Beauftragung erfolgt gemäß den vorliegenden Honorarangeboten.

19.11.2024

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Architekturbüro Richter mit den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) für die Gebäudesanierung der Grundschule Abstatt zu beauftragen. Grundlage sind die abgeschlossenen Vorarbeiten der Fachplaner (Brandschutz, Elektro, Schadstoffe), die konkretisierte Maßnahmenbeschreibung sowie die fortgeschriebene Kostenschätzung einschließlich eines erforderlichen Interimsbaus. Die weitere Planung berücksichtigt mögliche Fördermittel der KfW sowie Zuschüsse aus der Schulbauförderung des Landes.

Juni 2025

Das Baugesuch für die Sanierung der Grundschule wird bei der Baurechtsbehörde eingereicht. Bestandteil sind hauptsächlich die Änderungen am Gebäude durch brandschutztechnische Auflagen.

15.07.2025

Die Grundschule Abstatt wird ab dem Jahr 2026 gemäß den bisherigen Gemeinderatsbeschlüssen umfassend saniert. Die Entwurfsplanung unter Einbeziehung aller Fachplaner sowie der Schule ist abgeschlossen und bildet die Grundlage für das eingereichte Baugesuch sowie die fortgeschriebene Kostenberechnung. Wesentliche Bestandteile der Maßnahme sind die energetische Sanierung, die Umsetzung brandschutzrechtlicher Anforderungen (u. a. Anbau von Fluchttreppenhäusern, Einhausung des Treppenhauses), Arbeiten an der Elektroinstallation sowie der Rückbau schadstoffbelasteter Bauteile.

Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf rund 6,1 Mio. € und umfasst auch einen nicht förderfähigen Interimsbau in Modulbauweise, der während der Bauphase den Schulbetrieb sicherstellen soll. Der Interimsbau ist im Bereich Wildeckhalle/Bürgerpark vorgesehen. Eine abschnittsweise Sanierung bei laufendem Betrieb ist nicht möglich. Für die Maßnahme wurde ein Zuschussantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt (voraussichtlich ca. 1,7 Mio. €).

Die nächsten Schritte sind die Fortführung der Planung einschließlich Baugesuch für den Interimsbau, die Vorbereitung der Ausschreibungen sowie der Baubeginn nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids. Die Finanzierung ist über die kommenden Haushaltspläne gesichert.

Oktober 2025

Für die Errichtung des Interimsbau neben der Wildeckhalle wird ein Bauantrag bei der Baurechtsbehörde eingereicht.

November 2025

Die Baurechtsbehörde hat die Sanierung der Grundschule inklusive der brandschutztechnischen Ertüchtigung des Gebäudes genehmigt.

16.12.2025

Für die Fortführung der Gebäudesanierung der Grundschule Abstatt ist die Beauftragung weiterer Planungsleistungen erforderlich. Das Architekturbüro Natascha Endreß wird mit den Leistungsphasen 6 bis 8 gemäß § 34 HOAI (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe sowie Objektüberwachung/Bauleitung) beauftragt. Die Beauftragung erfolgt zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Projektbearbeitung, zur Vermeidung von Planungsbrüchen sowie aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen. Die Planungsunterlagen liegen vollständig vor und bilden die Grundlage für die Umsetzung der Baumaßnahme. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan berücksichtigt.