Formulare
Anmeldung nach Bundesmeldegesetz
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
Abmeldung nach Bundesmeldegesetz
Abmeldung ins Ausland online (Weiterleitung auf Service BW)
Gewerbeanmeldung 1-fach mit Unterrichtung
Gewerbeummeldung 1-fach mit Unterrichtung
Gewerbeabmeldung 1-fach mit Unterrichtung
Beiblatt zur Gewerbemeldung 1-fach
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen
Wohnungsgeberbestätigung
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Wichtiger Hinweis zur Anzeige vorübergehender Gaststättenbetriebe (§ 2 Abs. 2 LGastG)
Ab dem 01.01.2026 entfällt die Erlaubnispflicht (Gestattung) für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfeste, Märkte) und wird durch eine Anzeigepflicht in Textform ersetzt.
- Frist: Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs der zuständigen Gemeinde vollständig vorliegen.
- Folge bei Fristversäumnis: Wird die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall kann das Verfahren nicht mehr als reine Anzeige abgewickelt werden.
- Kostenpflichtige Sondergenehmigung: Nach Fristablauf muss zwingend ein kostenpflichtiger Antrag auf Sondergenehmigung (Ausnahmegenehmigung) gestellt werden, sofern die Veranstaltung dennoch stattfinden soll. Die Behörde entscheidet in diesem Fall nach Ermessen.
- Risiko: Ohne eine solche Genehmigung darf der Betrieb (insb. der Ausschank alkoholischer Getränke) nicht aufgenommen werden. Eine verspätete Anzeige kann zudem mit einem Bußgeld belegt werden.
Wir bitten Sie daher, die zweiwöchige Anzeigepflicht zwingend einzuhalten, um unnötige Kosten und Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
Urteil gesplittete Abwassergebühr
Datenschutzinformation Grund- und Gewerbesteuer
Allgemeine Hinweise zum Antrag auf Stundung
Formulare zur Hundesteuer finden Sie unter dem Bereich Ordnungsamt