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Willkommen in Abstatt

Formulare

Abmeldung der Nebenwohnung

Anmeldung nach Bundesmeldegesetz

Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung

Abmeldung nach Bundesmeldegesetz

Abmeldung ins Ausland online (Weiterleitung auf Service BW)

Widerspruch Bundesmeldegesetz

Gewerbeanmeldung 1-fach mit Unterrichtung

Gewerbeummeldung 1-fach mit Unterrichtung

Gewerbeabmeldung 1-fach mit Unterrichtung

Beiblatt zur Gewerbemeldung 1-fach

Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen

Wohnungsgeberbestätigung

Formular Fundbüro

Formular Mängelbericht

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Anzeige gem. § 2 Abs. 2 LGastG Baden-Württemberg für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass gemaess 2 Abs 2 GastG.

Wichtiger Hinweis zur Anzeige vorübergehender Gaststättenbetriebe (§ 2 Abs. 2 LGastG)

Ab dem 01.01.2026 entfällt die Erlaubnispflicht (Gestattung) für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfeste, Märkte) und wird durch eine Anzeigepflicht in Textform ersetzt.

  • Frist: Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs der zuständigen Gemeinde vollständig vorliegen.
  • Folge bei Fristversäumnis: Wird die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall kann das Verfahren nicht mehr als reine Anzeige abgewickelt werden.
  • Kostenpflichtige Sondergenehmigung: Nach Fristablauf muss zwingend ein kostenpflichtiger Antrag auf Sondergenehmigung (Ausnahmegenehmigung) gestellt werden, sofern die Veranstaltung dennoch stattfinden soll. Die Behörde entscheidet in diesem Fall nach Ermessen.
  • Risiko: Ohne eine solche Genehmigung darf der Betrieb (insb. der Ausschank alkoholischer Getränke) nicht aufgenommen werden. Eine verspätete Anzeige kann zudem mit einem Bußgeld belegt werden.

Wir bitten Sie daher, die zweiwöchige Anzeigepflicht zwingend einzuhalten, um unnötige Kosten und Genehmigungsverfahren zu vermeiden.