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Willkommen in Abstatt

Notfalltreffpunkte

Notfalltreffpunkte sind bei einer Großschadenslage die Erstanlaufstelle für die Bevölkerung, z.B. für den Erhalt von Informationen/Unterstützung/Versorgung usw. und dienen als Kommunikationsort.

Notfalltreffpunkte werden zu Beginn mit Personen besetzt, die dort vorrangig als reine Notrufposten fungieren. Wenn weitergehende Informations-, Beratungs- und Koordinationstätigkeiten erforderlich werden, sollen – nach einer gewissen Vorlaufzeit - weitere Personen und freiwillige Helfer eingesetzt werden.

Notfalltreffpunkte haben als Anlaufstelle folgende Aufgabe:

  • Entgegennahme von Notrufen bei Ausfall der Notrufe 110 oder 112 oder Ausfall der regulären Kommunikationsstruktur
  • Erste Hilfe
  • Information der Bevölkerung über die Lage und Verhaltensempfehlungen sowie Entgegennahme von Informationen durch die Bevölkerung für das Krisenmanagement der Kommune
  • Anlaufstelle/Sammelpunkt bei Evakuierungen
  • Ausgabe von Bedarfsgütern, die im Krisenfall angeliefert werden (z.B. Trinkwasser, Lebensmittel, Jodtabletten)
  • Nutzung zum wettergeschützten, wärmenden Kurzaufenthalt
  • Organisation der Hilfe und Selbsthilfe der Bevölkerung vor Ort

Die Notfalltreffpunkte sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.

Für die Bevölkerung wurden die nachfolgenden Hallen als Notfalltreffpunkte festgelegt:

  • Vereinszentrum Goldschmiedstraße 14, 74232 Abstatt
  • Bürgerhaus Alte Schule, Hauptstraße/Schulweg, 74232 Abstatt-Happenbach

 

Um die Bevölkerung auch vor ausgedehnten Schadenslagen zu jeder Tages- und Nachtzeit warnen zu können, stehen der Stadt Gundelsheim verschiedene Warnmittel zur Verfügung:

1. Lautsprecherdurchsagen
Diese Warnmethode kann vorwiegend bei räumlich begrenzten Schadens- oder Bedrohungslagen genutzt werden. Lautsprecherdurchsagen werden über Einsatzfahrzeuge verbreitet.

2. Rundfunkdurchsagen
Rundfunkdurchsagen sind bei größeren Schadensszenarien ein geeignetes Mittel, um die Bevölkerung informieren zu können. Zu empfangen sind sie vorwiegend über die Programme des Südwestdeutschen Rundfunks aber auch über die Privatsender. Je nach Dringlichkeit werden diese Durchsagen von den Sendern – ähnlich wie Verkehrsdurchsagen – in das laufende Programm eingestreut. Rundfunkdurchsagen haben jedoch für Personen, die sich im Freien aufhalten oder auch nachts in der Regel keinen Warneffekt.

3. Warn-App NINA
Die Warn-App NINA wird vom Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) herausgegeben. „NINA“ steht für Notfall-Informations- und Nachrichten-App. Damit können Warnmeldungen jetzt auch über Smartphones oder andere Anwendungen, auf denen diese App installiert werden kann, empfangen werden. Neben dem Land können auch die Kommunen über diese App eigene, regionale Warnungen und Informationen zu Schadensereignissen absetzen.

4. Sirenen
Ergänzend zu den o.g. Warnmitteln steht in Heilbronn noch das stadteigene Sirenennetz für Warnzwecke zur Verfügung. Damit können ca. 95 % des bebauten Stadtgebietes gewarnt werden. Eingesetzt werden die Sirenen vorwiegend bei akuten und großflächigen Gefahren/Katastrophen bzw. auch nachts als Warn- und Weckmittel. Zur Bevölkerungswarnung wird nur noch das Sirenensignal „1 Minute Heulton“ genutzt. Es hat die Bedeutung „Schutz suchen – Radio hören“.