Notfalltreffpunkte
Was ist der Notfalltreffpunkt?
Der Notfalltreffpunkt
In der Wahrnehmung der Bevölkerung sind die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die Verfügbarkeit von Heizenergie und elektronischer Kommunikation jederzeit vorhanden. Trotzdem kann es in bestimmten Situationen zu einem Ausfall der Versorgungsleistungen kommen, die im Einzelfall auch Stunden oder Tage andauern können. Ihre Gemeinde und alle verantwortlichen Stellen werden versuchen alles zu tun, um Ihnen schnell zu helfen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir nicht überall gleichzeitig sein können. Von einem länger andauernden, großflächigen Stromausfall sind auch Sie betroffen! Beispielsweise kann es zum Ausfall der Heizungsanlagen, der Sanitäreinrichtungen und der Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten (Telefon, Handy, Internet, Fernsehen und Radio) in Wohngebäuden kommen. Verschärft wird die Situation im Einzelfall, wenn medizinische Geräte für den Heimgebrauch betroffen sind. Auch während des Stromausfalls kann es zu einem Notfall kommen, in dem Sie Hilfe der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei benötigen.
Der Notfalltreffpunkt ist ein Angebot Ihrer Gemeinde und dient dazu, Ihnen zu helfen. Notfalltreffpunkte sind mit dem nebenstehenden Schild gekennzeichnet.
Notfalltreffpunkte sind bei einer Großschadenslage die Erstanlaufstelle für die Bevölkerung, z.B. für den Erhalt von Informationen/Unterstützung/Versorgung usw. und dienen als Kommunikationsort.
Notfalltreffpunkte werden zu Beginn mit Personen besetzt, die dort vorrangig als reine Notrufposten fungieren. Wenn weitergehende Informations-, Beratungs- und Koordinationstätigkeiten erforderlich werden, sollen – nach einer gewissen Vorlaufzeit - weitere Personen und freiwillige Helfer eingesetzt werden.
Notfalltreffpunkte haben als Anlaufstelle folgende Aufgabe:
- Entgegennahme von Notrufen bei Ausfall der Notrufe 110 oder 112 oder Ausfall der regulären Kommunikationsstruktur
- Erste Hilfe
- Information der Bevölkerung über die Lage und Verhaltensempfehlungen sowie Entgegennahme von Informationen durch die Bevölkerung für das Krisenmanagement der Kommune
- Anlaufstelle/Sammelpunkt bei Evakuierungen
- Ausgabe von Bedarfsgütern, die im Krisenfall angeliefert werden (z.B. Trinkwasser, Lebensmittel, Jodtabletten)
- Nutzung zum wettergeschützten, wärmenden Kurzaufenthalt
- Organisation der Hilfe und Selbsthilfe der Bevölkerung vor Ort
Die Notfalltreffpunkte sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.
Für die Bevölkerung wurden die nachfolgenden Hallen als Notfalltreffpunkte festgelegt:
- Vereinszentrum Goldschmiedstraße 14, 74232 Abstatt
- Bürgerhaus Alte Schule, Hauptstraße/Schulweg, 74232 Abstatt-Happenbach
Notfallmeldestelle ist die Freiwillige Feuerwehr in der Rauheckstraße.
Noch ein Rat aus der Praxis:
Bereiten auch Sie sich auf eine mögliche Notlage vor, indem Sie persönlich Vorsorge treffen. Informationen dazu erhalten Sie unter www.notfalltreffpunkt-bw.de oder bei Ihrer Gemeinde.
Um bestmöglich für einen eventuellen Stromausfall vorbereitet zu sein, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) auf seiner Website einige Empfehlungen zusammengestellt. Diese können unter www.bbk.bund.de (Vorsorgen für den Stromausfall) nachgelesen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
· Notfalltreffpunkte – Information des Landratsamtes Heilbronn
(https://www.landkreis-heilbronn.de/notfalltreffpunkte.94009.htm)
· Notfalltreffpunkt – mein Anlaufpunkt im Notfall
(https://www.notfalltreffpunkt-bw.de/)
· Ratgeber: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen
(https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html)
Warnung der Bevölkerung
Um die Bevölkerung auch vor ausgedehnten Schadenslagen zu jeder Tages- und Nachtzeit warnen zu können, stehen der Stadt Gundelsheim verschiedene Warnmittel zur Verfügung:
1. Lautsprecherdurchsagen
Diese Warnmethode kann vorwiegend bei räumlich begrenzten Schadens- oder Bedrohungslagen genutzt werden. Lautsprecherdurchsagen werden über Einsatzfahrzeuge verbreitet.
2. Rundfunkdurchsagen
Rundfunkdurchsagen sind bei größeren Schadensszenarien ein geeignetes Mittel, um die Bevölkerung informieren zu können. Zu empfangen sind sie vorwiegend über die Programme des Südwestdeutschen Rundfunks aber auch über die Privatsender. Je nach Dringlichkeit werden diese Durchsagen von den Sendern – ähnlich wie Verkehrsdurchsagen – in das laufende Programm eingestreut. Rundfunkdurchsagen haben jedoch für Personen, die sich im Freien aufhalten oder auch nachts in der Regel keinen Warneffekt.
3. Warn-App NINA
Die Warn-App NINA wird vom Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) herausgegeben. „NINA“ steht für Notfall-Informations- und Nachrichten-App. Damit können Warnmeldungen jetzt auch über Smartphones oder andere Anwendungen, auf denen diese App installiert werden kann, empfangen werden. Neben dem Land können auch die Kommunen über diese App eigene, regionale Warnungen und Informationen zu Schadensereignissen absetzen.
4. Sirenen
Ergänzend zu den o.g. Warnmitteln steht in Heilbronn noch das stadteigene Sirenennetz für Warnzwecke zur Verfügung. Damit können ca. 95 % des bebauten Stadtgebietes gewarnt werden. Eingesetzt werden die Sirenen vorwiegend bei akuten und großflächigen Gefahren/Katastrophen bzw. auch nachts als Warn- und Weckmittel. Zur Bevölkerungswarnung wird nur noch das Sirenensignal „1 Minute Heulton“ genutzt. Es hat die Bedeutung „Schutz suchen – Radio hören“.