Wahlen

Schöffenwahl

Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 werden in ganz Deutschland die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt, allein in Baden-Württemberg sind dies rund 7000 Ehrenamtliche. Wer aus Abstatt kommt und sich für das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe interessiert, kann sich ab sofort bei der Gemeinde Abstatt für dieses bewerben.

Der Einsatz von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ist in der deutschen Justiz ein wichtiges demokratisches Element: Die Schöffinnen und Schöffen sorgen dafür, dass die Justiz lebensnah handelt und Gerichtsverfahren und -urteile für alle Menschen, also auch Nicht-Juristen, verständlich sind. Mit der Beteiligung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an den Verfahren soll auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt werden.

Alle Gemeinden, auch die Gemeinde Abstatt, müssen bis spätestens 23. Juni 2023 eine Vorschlagsliste für die Schöffen aufstellen. In die Abstatter Vorschlagsliste müssen entsprechend der Bestimmung des Landgerichts Heilbronn mindestens 4 Personen aufgenommen werden, aus denen der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht schließlich seine Auswahl trifft. Die Vorschlagsliste wird durch den Gemeinderat beschlossen.

Bewerbungsformulare 2023 für Schöffe und Jugendschöffe

Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?

Wer Schöffe oder Schöffin werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien.

Bewerberinnen und Bewerber müssen für das verantwortungsvolle Schöffenamt geeignet sein. Das Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterliegen einer besonderen Verfassungstreue, denn sie und die hauptamtlichen Richter sind in ihrer staatlichen Aufgabenerfüllung gleichberechtigt.

Aus diesem Grund müssen die auszuwählenden Personen nach ihrem Persönlichkeitsbild und ihrer fachlichen Befähigung – einschließlich ihrer Einstellung zu den Grundentscheidungen unserer Verfassung – die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden. Schöffinnen und Schöffen werden vor ihrer ersten Hauptverhandlung vereidigt.

Rechte und Pflichten im Schöffenamt

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme grundsätzlich jedermann verpflichtet ist, in aller Regel finden sich bei den Schöffenwahlen jedoch eine ausreichende Zahl an geeigneten Freiwilligen. Schöffen sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen und in ihrem Richteramt an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Unparteilichkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Schöffen und Berufsrichter entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich.

Wie viel Zeit beansprucht ein Schöffenamt?

Für Schöffinnen und Schöffen sind 12 Sitzungstage im Jahr laut Gesetz vorgesehen (§§ 43, 77 GVG). Sitzungstag bedeutet nicht Verhandlungstag – eine Sitzung kann aus mehreren Verhandlungstagen bestehen. Das heißt, es kann sein, dass eine Schöffin oder ein Schöffe mehr Tage vor Gericht erscheinen muss. Für die Sitzungstage werden die Schöffinnen und Schöffen von ihrem Arbeitgeber freigestellt.

Wie läuft die Schöffenwahl in Abstatt ab?

  • ab sofort:                                                   Bewerbungen für das Schöffenamt sind möglich
  • 02. Mai 2023:                                            Ende der Bewerbungsfrist
  • 16. Mai 2023:                                            Beschluss des Gemeinderats über die Vorschlagsliste
  • voraussichtlich 30. Mai bis 6. Juni 2023:  Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
  • voraussichtlich Mitte Juni 2023:              Übersendung der Vorschlagsliste an das                                                                                             Amtsgericht Heilbronn 
  • 29. September 2023:                                 Schöffenwahlausschuss tagt und wählt die                                                                                       Schöffinnen und Schöffen
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