Neuigkeiten (Archiv)
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Sie planen eine Reise? Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?
Das Passamt empfiehlt, von Zeit zu Zeit auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Eine Verlängerung der Ausweise/Pässe ist nicht möglich.
Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen. Die Ausstellung dauert ca. 3-4 Wochen. Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nimmt das Servicebüro, Zimmer A03/ Zimmer A02, gerne entgegen. Die Antragsteller müssen ab dem
6. Lebensjahr hierzu immer persönlich vorsprechen.
Für den Antrag sind erforderlich:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein 1/2 Jahr)
- die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (z.B. Geburtsurkunde/Familienbuch)
- die jeweilige Gebühr
● Kinderreisepass: 13 €
● Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass: 6 €
● Personalausweis für Antragsteller bis zur Vollendung des
24. Lebensjahres: 22,80 €
● Personalausweis für Antragsteller nach Vollendung des
24. Lebensjahres: 37 €
● Reisepass für Antragsteller bis zur Vollendung des
24. Lebensjahres: 37,50 €
● Reisepass für Antragsteller nach Vollendung des
24. Lebensjahres: 60 €
Für Reisepässe und Kinderreisepässe bei Antragstellern unter 18 Jahren und bei Personalausweisen für Antragsteller unter 16 Jahren ist eine Zustimmungserklärung beider Elternteile oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich. Die Zustimmungserklärung sowie weitere nötige Unterlagen können Ihnen vorab per
E-Mail zugesandt werden.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen - vor der Reise - sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder den jeweiligen Botschaften über die Einreisebestimmungen des Urlaubsziellandes zu informieren.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Passbehörden laut Bundesministerium des Inneren keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten erteilen.
Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Zielstaats selbst zu erkundigen. (Quelle: PassVwV vom 17.12.09).