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Schöffenwahl 2023 – bisher zu wenige Bewerbungen

Bis zum 2. Mai 2023 besteht noch die Möglichkeit, sich für das Schöffenamt und das Jugendschöffenamt zu bewerben.

 

Mit den aktuell geführten Personen hat die Gemeinde ihr Soll bislang noch nicht erfüllt. Wer sich als Schöffe oder Jugendschöffe bewerben will, muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Zudem müssen die Bewerber zum Stichtag 1. Januar 2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein.

 

Nach Ende der Frist werden die Bewerbungen geprüft und müssen dann am 16. Mai 2023 noch vom Gemeinderat beschlossen werden.

 

Hier finden Sie detaillierte Informationen und Bewerbungsformulare zur Schöffenwahl 2023

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