Ehrung von ehrenamtlich tätigen VereinsmitarbeiterInnen
In der Gemeinde Abstatt gilt seit 12. Mai 2009 die Ehrenordnung. Die Verwaltung bittet um Vorschläge gemäß § 3 der Ehrenordnung (s. u.) bis zum 10. November 2025, diese senden Sie bitte an folgende E-Mail: Sekretariat@Abstatt.de. Der Ausschuss „Ehrenamt“ wird über die Vorschläge entscheiden. § 3 Ehrungen von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitarbeitern Für die Ehrung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitarbeitern