Rathaus - Steueramt
Allgemeine Informationen
Wasser und Abwasser
Die Preise gelten ab 1. Juli 2009
Wasser je Kubikmeter 1,50 € + 7 % Mwst
Abwasser je Kubikmeter 1,80 €
Grundpreis für Wasserzähler monatlich 0,80 € + 7 % Mwst
(Qn 2,5 normale Zählergröße)
Wasserhärte
Zuständigkeit:
Wasserversorgung: Heilbronner Versorgungsgesellschaft GmbH (HVG), www.hnvg.de Tel.: 07131 / 562588
Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe, Sitz Untergruppenbach
Verbandswassermeister: Herr Lauterwasser, Tel.: 01 71 / 2 13 37 08
Wasserhärte nach dem Waschmittelgesetz und Nitratwerte
Nach dem Waschmittelgesetz müssen auf den Verpackungen von phosphathaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln abgestufte Dosierungsempfehlungen für die Wasserhärtebereiche 1 - 4 angegeben werden. Das heißt, dass je nach Härtebereich unterschiedliche Mengen an Reinigungs- und Waschmitteln verwendet werden sollen.
Die Härtebereiche (deutsche Gesamthärte, abgekürzt dH) sind wie folgt unterteilt:
Härtebereich 1
Bis 7 Grad dH oder 1,3 millimol Gesamthärte je Liter
Härtebereich 2
Von 7 Grad bis 14 Grad dH oder 1,3 bis 2,5 millimol Gesamthärte je Liter
Härtebereich 3
Von 14 Grad bis 21 Grad dH oder 2,5 bis 3,8 millimol Gesamthärte je Liter
Härtebereich 4
Über 21 Grad dH oder über 3,8 millimol Gesamthärte je Liter
Die neusten amtlichen Untersuchungsergebnisse, die aufgrund der Trinkwasserverordnung durchgeführt wurden, haben für die einzelnen Versorgungsbereiche der Schozachwasserversorgungsgruppe die nachstehend aufgeführten Werte ergeben:
Mischwasser-Versorgungsbereich Hochbehälter Stettenfels
Entnahmestelle: Haupthochbehälter Stettenfels;
Mischwasser aus Bodenseewasser und Pumpwerk Auenstein.
Dazu gehören von der Gemeinde Abstatt: Ortsteil Abstatt (ohne Zone 5: Ulmenring, Kastanienweg, Teile vom Erlenweg, Teile vom Radäckerweg, Weidenweg, Pappelweg, Akazienstraße, Ahornstraße, Platanenweg, Eschenweg und Buchenweg; diese werden vom HB Unterheinriet versorgt) und Ortsteil Vohenlohe.
Untersuchungsbefund:
Harte: 15,3 Grad dH, Härtebereich: 3, Nitrat; 14,0 mg/l (Grenzwert 50 mg/I).
Mischwasserversorgungsbereich Hochbehälter Unterheinriet
Entnahmestelle: Hochbehälter Unterheinriet;
Mischwasser aus Bodensee und Quellwasser der Heumadenquelle.
Dazu gehören von der Gemeinde Abstatt: Ortsteil Happenbach und Gewerbegebiet sowie Teile von Abstatt wie folgt: Ulmenring, Kastanienweg, Teile vom Erlenweg, Teile vom Radäckerweg, Weidenweg, Pappelweg, Akazienstraße, Ahornstraße, Platanenweg, Eschenweg und Buchenweg.
Untersuchungsbefund:
Härte: 15,5 Grad dH, Härtebereich 3, Nitrat: 9,0 mg/I (Grenzwert 50 mg/I).
Information über Wasserzins- und Abwassergebühren
Die Abrechnung des Wasserbezugs erfolgt im Jahresabrechnungsverfahren. Der
Zähler wird zur Feststellung des Wasserbezugs jährlich zum 30.06. abgelesen und
abgerechnet.
Auf die voraussichtliche Jahresschuld erhebt die Gemeinde Abschlagszahlungen, die
jeweils am 30.09. , 31.12. und 31.03. fällig sind. Anfang Juli erhalten Sie die
Jahresendabrechnungen, die bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden
angerechnet. Bitte überweisen Sie die Abschlagszahlungen unaufgefordert an die
Gemeindekasse.
Da keine besondere Zahlungsaufforderung erfolgt, empfehlen wir Ihnen das
Abbuchungsverfahren. Dadurch ersparen Sie sich mögliche Mahngebühren und
Säumniszuschläge, die durch verspätete Zahlung entstehen können.
Überprüfen Sie bitte anlässlich der vierteljährlichen Zahlung, ob die Vorauszahlung in
etwa dem vierteljährlichen Verbrauch entspricht. Erhebliche Abweichungen nach
oben oder unten sollten dem Steueramt zur Vermeidung finanzieller Nachteile
unverzüglich mitgeteilt werden.
Bei Kunden mit einer voraussichtlichen Jahreschuld unter 20 € werden keine
Abschläge erhoben, sie erhalten nur eine Jahresabrechnung.
Umzüge und Wechsel des Wasserabnehmers (z. B. Verkauf eines Hauses,
Änderung der Rechnungsanschrift, etc.) teilen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse
schnellstmöglichst der Gemeindeverwaltung - Steueramt - mit, um eine korrekte
Wasserzinsabrechnung zu gewährleisten.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Riese (Tel. 07062/677-32) gerne zur Verfügung.
Weitere Hinweise für alle Wasserabnehmer
Um eine Überwachung der innerhalb der Gebäude und sonstigen Grundstücken
installierten Verbrauchsanlagen zu gewährleisen, empfehlen wir Ihnen, anlässlich der
vierteljährlichen Abschlagszahlung zu überprüfen, ob der Vorauszahlungsbetrag in
etwa dem vierteljährlichen Wasserverbrauch entspricht. Leider kommt es immer
wieder vor, dass defekte Leitungen, schadhafte Dichtungen usw. hohe
Wasserverbräuche verursachen, die erst bei der Zählerablesung festgestellt werden.
Nachdem die Wassermesser nur zum 30.06. jedes Jahres abgelesen werden, kann
dies zu unliebsamen Überraschungen in Form von mitunter sehr hohen
Wasserrechnungen führen.
Sollte sich ein Zählwerk ständig drehen, obwohl alle Entnahmestellen geschlossen
sind, wäre es ratsam, sofort einen Installateur zu beauftragen, um die Ursache in der
Hausinstallation festzustellen und zu beheben.
Wasserverluste, die auf solche Schäden zurückzuführen sind, gehen
grundsätzlich zu Lasten des Wasserabnehmers.
Den Wasserkunden wird deshalb in Ihrem eigenen Interesse empfohlen, regelmäßig
Zählerstandskontrollen durchzuführen.
Gerichtsurteill des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 zur gesplitteten Abwassergebühr (bitte unten klicken)
Online-Formular:
Urteil gesplittete Abwassergebühr.pdf (1,45 MByte)