Rathaus - Standesamt

Beurkundung von Sterbefällen 

Sterbefälle:

Sterbefallanzeige beim Standesamt:

Jeder Sterbefall ist mit der ärztlichen Todesbescheinigung unverzüglich, spätestens jedoch am dritten darauffolgenden Werktag, dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Zuständig ist der Standesbeamte in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Vorzulegende Unterlagen:

- Todesbescheinigung (Leichenschauschein)
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
- Urkunden über den Familienstand des Verstorbenen
- Bei unverheiratet Verstorbenen die Geburtsurkunde
- Bei ausländischen Staatsangehörigen und im Ausland geborenen Personen
ist eine Geburtsurkunde und zusätzlich für Verheiratete eine Heiratsurkunde,
jeweils mit Übersetzung erforderlich sowie ein Staatsangehörigkeitsnachweis

Anmerkung: Die Vorlage der Urkunden erübrigt sich, wenn entsprechende
Personenstandsbücher beim Standesamt Abstatt geführt werden.