Rathaus - Standesamt

Kirchenaustritt 

Die Austrittserklärung ist beim Standesbeamten persönlich zur Niederschrift abzugeben. Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk die austrittswillige Person ihren Wohnsitz hat oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Austritt ist gebührenpflichtig (20 Euro) und kann nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden. Die Lohnsteuerkarte wird beim Standesamt nicht benötigt, kann aber für die anschließende Änderung durch das Servicebüro mitgebracht werden.