Rathaus - Standesamt

Eheschließungen 

Eheschließungen

Anmerkung:
Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch oder
persönlich (Standesamt Abstatt, Frau Sellin,
Telefon 07062/677-21 oder Frau G. Wolf, 07062/677-23 Zimmer A 01), welche Unterlagen hierzu mitzubringen sind. Da ggf. ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich ist, kann im Einzelfall eine persönliche Vorsprache von Vorteil sein.

Anmeldung der Eheschließung:
Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich
bei dem Standesbeamten anmelden.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der
Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

IV. Familienbuch:
Das Familienbuch ist seit der Neufassung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 entfallen. Weiterhin Gültigkeit hat es im Zusammenhang mit der Anlegung auf Antrag für Spätaussiedler.