Rathaus - Servicebüro
Antrag auf Sperrzeitverkürzung
Die Sperrzeit für Gaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten ist durch die Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg in den Nächten von Sonntag auf Montag bis Donnerstag auf Freitag auf jeweils 02.00 Uhr festgestezt. Von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag tritt die allgemeine Sperrzeit um 03.00 Uhr ein. Spielhallen müssen bereits um 22.00 Uhr schließen. Die Sperrzeit endet allgemein um 06.00 Uhr.
Aus besonderen Anlass kann jedoch die Sperrzeit verkürzt werden. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass sie ein besonderes Bedürfnis zur Verkürzung der Sperrzeit haben. Klassische Fälle sind u.a. Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, Betriebsfeste u.ä. Der Antrag ist regelmässig durch den Betreiber der Gaststätte zu stellen. Es findet dann eine Überprüfung auch unter nachbarschützenden Aspekten statt.
Online-Formular:
Antrag auf Sperrzeitverkürzung.pdf (1,06 MByte)