Rathaus - Servicebüro

Kinderreisepass 

Wo & Wann?

Servicebüro
Tel.: 07062/677-13/14
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr (nach Terminabsprache ab 7:00 Uhr),
Di. 16:00 bis 18:00 Uhr, Mo., Mi., Do. 13.30 bis 15.30 Uhr

Wie & Was

BEANTRAGUNG

- Antragsteller sind die Eltern (Ausweis oder Pass eines Elternteils vorlegen).

- Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden
ODER: vom sorgeberechtigten Elternteil (Ausweis oder Pass sowie rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss bei Beantragung vorlegen)
ODER: vom Vormund (Ausweis oder Pass und Bestallungsurkunde vorlegen)

- Geburts- oder Abstammungsurkunde bitte vorlegen

- es ist bei jeder Ausstellung ein biometrietaugliches Lichtbild vorgeschrieben (auch bei Kleinkindern)

- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind für den Kinderreisepass unterschreiben und muss daher zur Antragstellung mitkommen

GEBÜHR: 13,- € für die Ausstellung
6,- € für die Verlängerung

Der Kinderreisepass ist trotzdem nur ein Passersatzpapier und nicht mit einem richtigen Reisepass zu vergleichen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Urlaubsantritt über die Einreisebestimmungen.

Personalausweis 

Wo & Wann?

Gemeindeverwaltung Abstatt / Servicebüro Tel.: 677-13/14
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr,
Di. 16:00 bis 18:00 Uhr, Mo., Mi., Do. 13.30 bis 15.30 Uhr

Wie & Was

BEANTRAGUNG

Der Personalausweis ist persönlich zu beantragen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- Lichtbild aus neuester Zeit, das folgenden Anforderungen genügt:
• Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
• heller Hintergrund
• Maße für das Gesicht 32-36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn
• Biometrietauglich (nicht lachen, gerader Blick in die Kamera etc.)

- bisheriger Personalausweis soweit vorhanden, bzw. Abstammungs-,
Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch

- Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.

BEARBEITUNGSDAUER ca. 2-3 Wochen
GEBÜHR unter 24 Jahre 22,80 €
GEBÜHR über 24 Jahre 28,80 € 

GÜLTIGKEITSDAUER 10 Jahre, bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre

VERLÄNGERUNGEN SIND NICHT MÖGLICH

ÄNDERUNGEN sind nur beim Wohnort möglich.
Ändert sich z. B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Hier können Sie abrufen ob Ihr Personalausweis fertig ist und abgeholt werden kann (bitte klicken).

 

https://egov.virtuelles-rathaus.de/ebddigant/anfrage?AGS=08125001&bezirk=RZFUN

 

 


Ein VORLÄUFIGER PERSONALAUSWEIS wird auf Antrag nur in dringenden Fällen ausgestellt wenn selbst ein Expresspass nicht machbar ist

GEBÜHR: 10,00 €
GÜLTIGKEITSDAUER: höchstens 3 Monate
BEARBEITUNGSDAUER: so schnell wie möglich


Bitte mitbringen:

- Lichtbild aus neuester Zeit, das folgenden Anforderungen genügt:
• Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
• heller Hintergrund
• Maße für das Gesicht 32-36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn
• Biometrietauglich (nicht lachen, gerader Blick in die Kamera etc.)


- bisheriger Personalausweis/Reisepass soweit vorhanden, bzw. Abstammungs-,
Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch

- Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.

 

Online-Formular:
Der neue Personalausweis ist da.pdf (9,51 kByte)

Reisepass 

Wo & Wann?

Servicebüro
Tel.: 07062/677-13/14
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr (nach Terminabsprache ab 7:00 Uhr),
Di. 16:00 bis 18:00 Uhr, Mo., Mi., Do. 13.30 bis 15.30 Uhr

Wie & Was

BEANTRAGUNG

Der Reisepass ist persönlich zu beantragen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- Lichtbild aus neuester Zeit, das folgenden Anforderungen genügt:
• Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
• heller Hintergrund
• Maße für das Gesicht 32-36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn
• Biometrietauglich (nicht lachen, gerader Blick in die Kamera etc.)

- bisheriger Pass falls vorhanden, oder sonstiges Ausweisdokument bzw.- Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch.

- Minderjährige müssen mit dem/der Erziehungsberechtigten oder Sorgeberechtigten erscheinen. Es müssen beide Elternteile einer Ausstellung schriftlich zustimmen

- Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.

BEARBEITUNGSDAUER ca. 4 Wochen
GEBÜHR 59,00 €, bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
GÜLTIGKEITSDAUER 10 Jahre, bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre

VERLÄNGERUNGEN sind nicht möglich

ÄNDERUNGEN sind nur beim Wohnort möglich.
Ändert sich z. B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Reispass beantragt werden.

Hier können Sie abrufen, wann Ihr Reisepass fertig ist und abgeholt werden kann (bitte klicken).

https://egov.virtuelles-rathaus.de/ebddigant/anfrage?AGS=08125001&bezirk=RZFUN

 

 


Ein EXPRESSPASS kann jederzeit ausgestellt werden.

GEBÜHR: 69,50 € für unter 24-Jährige und für über 24-Jährige 91,00 €
GÜLTIGKEITSDAUER: Wie ein normaler Reisepass, entweder
6 Jahre bei unter 24-Jährigen oder 10 Jahre bei über 24-Jährigen
BEARBEITUNGSDAUER: max. 7 Tage

Bitte mitbringen:

- Lichtbild aus neuester Zeit, das folgenden Anforderungen genügt:
• Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
• heller Hintergrund
• Maße für das Gesicht 32-36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn
• Biometrietauglich (nicht lachen, gerader Blick in die Kamera etc.)

- bisheriger Pass falls vorhanden, oder sonstiges Ausweisdokument bzw.- Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch.

- Minderjährige müssen mit dem/der Erziehungsberechtigten oder Sorgeberechtigten erscheinen. Es müssen beide Elternteile einer Ausstellung schriftlich zustimmen

- Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.

Ein VORLÄUFIGER REISEPASS wird auf Antrag in dringenden Fällen ausgestellt, wenn auch ein EXPRESSPASS nicht schnell genug angefertigt werden kann

GEBÜHR: 26 €
GÜLTIGKEITSDAUER: höchstens 1 Jahr
BEARBEITSUNGDAUER: so schnell wie möglich

Bitte mitbringen:

- 1 biometrietaugliches Lichtbild

- bisheriger Pass falls vorhanden, oder sonstiges Ausweisdokument bzw.- Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch.

- Minderjährige müssen mit dem/der Erziehungsberechtigten oder Sorgeberechtigten erscheinen und die Zustimmungserklärung zur Ausstellung von beiden Elternteilen vorlegen

- Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.