Rathaus - Servicebüro

Antrag auf Gestattung (Schankerlaubnis) 

Bei besonderen Anlässen kann für eine Veranstaltung der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Die Erlaubnis kann für sich allein oder für einen bereits bestehenden Betrieb erteilt werden. Beispielsweise vorübergehende Beherbungsbetriebe für Schank- oder Speisewirtschaften.

 

Den klassischen Fall einer gaststättenrechtlichen Gestattung stellt jedoch die erleichterte Erlaubnis zur Abgabe von Speisen und Getränke aus Anlass von Veranstaltungen oder Festen dar. Hier muss jedoch ein besonderer Anlass gegeben sein. Darunter fallen insbesondere jegliche Art von Vereins- /,Sommer-/, Volksfesten und sonstige Veranstaltungen die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. In Betracht kommen nur kurzfristige Veranstaltungen, die in kurzen Zeitabschnitten durchgeführt werden. So kann bspw. der Betrieb einer Baukantine über die Dauer eines halben Jahres nicht mit einer Gestattung erfolgen.

Online-Formular:
Antrag auf Gesta.pdf (11,53 kByte)

Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln 

Lesen Sie hier wichtige Informationen für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- oder Straßenfesten

Online-Formular:
leitfaden.pdf (104,77 kByte)