Rathaus - Servicebüro

Führerscheinumtausch 

Führerscheinumtausch ab 2. November vor Ort möglich

Neuer Service des Landratsamts: Über kurze Wege zum Kartenführerschein

Wer einen Führerschein hat, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, kann diesen ab 2. November über seine Heimatgemeinde in einen Kartenführerschein umtauschen lassen. Für diesen neuen Service der Führerscheinstelle im Heilbronner Landratsamt genügt es, den Antrag beim jeweiligen Bürgermeisteramt vor Ort zu stellen; der Führerschein wird dann zugeschickt.

Für den Antrag auf den neuen Führerschein im Scheckkartenformat sind folgende Unterlagen erforderlich: ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass sowie eine Kopie des Führerscheins. Wurde der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt Heilbronn ausgestellt, sollte eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beigefügt werden, die dort jedoch telefonisch angefordert werden kann. Muss diesen Schritt die Führerscheinstelle übernehmen, kann es zu Zeitverzögerungen kommen.

Sind alle Unterlagen beisammen, wird zirka fünf Wochen nach Abgabe des Antrags der Kartenführerschein zusammen mit der Rechnung (Kosten: 24 Euro) zugeschickt.

Dieses Verfahren funktioniert nur, wenn es sich um einen Umtausch handelt. Muss ein Ersatzführerschein ausgestellt werden, ist es wegen der notwendigen Unterlagen nach wie vor nötig, bei der Führerscheinstelle im Heilbronner Landratsamt persönlich vorbeizuschauen. Ebenso ist die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. CE für LKW nur bei der Führerscheinstelle möglich, da in diesem Fall der Nachweis der Fahreignung durch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich ist.

lkp.

Online-Formular:
Führerscheinumtausch.pdf (102,71 kByte)