Rathaus - Ordnungsamt
Antrag auf Jagdschein
Wer die Jagd ausüben will, muss einen Jagdschein besitzen.
Der Jagdschein wird vom Amt für öffentliche Ordnung - Kreisjagdamt - bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig. Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb.
Online-Formular:
Antrag auf Jagdschein.pdf (7,49 kByte)