Rathaus - Ordnungsamt
Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks
Im Allgemeinen ist das freie Abschießen pyrotechnischer Gegenstände nur in der Neujahrsnacht erlaubt. Wer zu anderen Terminen Feuerwerke veranstalten möchte, muss dafür eine entsprechende Ausnahmegenemigung der örtlich zuständigen Behörde spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beantragen (siehe §24 Abs. 1 der 1. SprengV).