Rathaus - Bauamt
Bodenrichtwerte
Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 (GBl. 1989 Nr. 24) werden folgende durch den Gutachterausschuss in seiner Sitzung vom 6. Juli 2009 ermittelten Richtwerte für Grundstücke zum Stichtag 31. Dezember 2008 bekannt gegeben. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt über die Bodenrichtwerte Auskunft verlangen.
Baureifes Land:
Das Gemeindegebieet wurde in neun Bodenrichtwertzonen eingeteilt, die aus den beiliegenden Karten entnommen werden können.
Ortskern Abstatt 260,00 €/qm
Abstatt Nord 290,00 €/qm
Abstatt Mischgebiet 200,00 €/qm
Abstatt Süd 290,00 €/qm
Gewerbe 100,00 €/qm
Happenbach Süd 260,00 €/qm
Ortskern Happenbach 230,00 €/qm
Happenbach Nord 250,00 €/qm
Happenbach Mischgebiet 200,00 €/qm
Landwirtschaftsflächen (gesamtes Gemeindegebiet)
Ackerflächen 3,00 €/qm
Gartengrundstücke 5,00 €/qm
Weinbergflächen 9,50 €/qm
Wiesen/Grünland 2,00 €/qm
Land-und Forstwirtschaftliche
Betriebe Betriebswohnung/
Wohnteil* 35,00€/gm
*Grundstück maximal 5-mal bebaute Fläche
Für die grafische Darstellung mit genauer Abgrenzung bitte unten klicken.
Online-Formular:
Bodenrichtwertkarte2500.pdf (2,34 MByte)