Rathaus - Bauamt

Bodenrichtwerte 

Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 (GBl. 1989 Nr. 24) werden folgende durch den Gutachterausschuss in seiner Sitzung vom 6. Juli 2009 ermittelten Richtwerte für Grundstücke zum Stichtag 31. Dezember 2008 bekannt gegeben. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt über die Bodenrichtwerte Auskunft verlangen.



Baureifes Land:

Das Gemeindegebieet wurde in neun Bodenrichtwertzonen eingeteilt, die aus den beiliegenden Karten entnommen werden können.


Ortskern Abstatt                 260,00 €/qm
Abstatt Nord                       290,00 €/qm
Abstatt Mischgebiet            200,00 €/qm
Abstatt Süd                        290,00 €/qm

Gewerbe                            100,00 €/qm

Happenbach Süd                 260,00 €/qm
Ortskern Happenbach          230,00 €/qm
Happenbach Nord                250,00 €/qm
Happenbach Mischgebiet     200,00 €/qm


Landwirtschaftsflächen (gesamtes Gemeindegebiet)


Ackerflächen                        3,00 €/qm
Gartengrundstücke               5,00 €/qm
Weinbergflächen                   9,50 €/qm
Wiesen/Grünland                  2,00 €/qm

Land-und Forstwirtschaftliche
Betriebe Betriebswohnung/
Wohnteil*                            35,00€/gm

 

*Grundstück maximal 5-mal bebaute Fläche

Für die grafische Darstellung mit genauer Abgrenzung bitte unten klicken.

 

Online-Formular:
Bodenrichtwertkarte2500.pdf (2,34 MByte)