Rathaus - Bauamt
Antrag auf Baugenehmigung / Bauvorbescheid
Wann benötigt man einen Bauantrag?
Für die Errichtung, den Abbruch oder für eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage benötigt man einen Bauantrag, sofern das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist oder im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden kann.
Unterschied zwischen Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Vor Einreichen des (umfangreicheren) Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag des Bauherren ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Vorhabens erteilt werden (Bauvorbescheid). Dadurch kann u.a. vorab geklärt werden, ob z.B. die Firstrichtung des geplantes Gebäudes gedreht werden kann oder ob das Baufenster überschritten werden darf. Bei dem Antrag auf Bauvorbescheid müssen noch nicht alle Unterlagen wie beim Bauantrag vorliegen. Dieser Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Wichtig: Der Bauvorbescheid gibt noch kein Recht für einen Baubeginn!
Online-Formular:
Antrag auf Baugenehmigung/Bauvorbescheid
Antrag auf Durchführung des Kenntnisgabeverfahrens
Im Kenntnisgabeverfahren dürfen folgende Vorhaben durchgeführt werden:
Die Errichtung von Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze (der Fußboden von Aufenthaltsräumen darf nicht mehr als 22 m hoch sein), von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, auch mit Wohnteil bis zu 3 Geschossen, von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume bis 100 m2 Grundfläche und bis zu 3 Geschossen,von eingeschossigen Gebäuden ohne Aufenthaltsräume bis zu 250 m2 Grundfläche, von Stellplätzen und Garagen für die o.a. Gebäude, der Abbruch von Anlagen bis 300 m3 umbautem Raum, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan existiert und das Vorhaben dessen Festsetzungen entspricht.
Online-Formular:
Antrag Kenntnisgabeverfahren
Baubeschreibung
Mit Erläuterungen über die Nutzung des Vorhabens, der Konstruktion, der Feuerungsanlage und der haustechnischen Anlage.
Bei gewerblichen Anlagen sind weitere Angaben auf einem besonderen Vordruck erforderlich.
Online-Formular:
Baubeschreibung
Angaben zu gewerblichen Anlagen
Für gewerbliche Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, sind vom Planverfasser zusätzliche Angaben zum Vorhaben zu machen und auf diesem Vordruck dem Bauantrag beizufügen.
Online-Formular:
Angaben gewerbliche Anlagen
Technische Beschreibung der Feuerungsanlagen
Dieser Vordruck ist sowohl bei verfahrensfreien Baumaßnahmen als auch bei kenntnisgabepflichtigen Vorhaben oder im Genehmigungsverfahren erforderlich, sofern mit dem Vorhaben auch eine Feuerungsanlage errichtet werden soll.
Online-Formular:
Technische Angaben über Feuerungsanlagen
Antrag auf Erdauffüllung
Im Außenbereich sind selbständige Erdauffüllungen/Erdaufschüttungen ab 500 m² Auffüllfläche oder mehr als 2 m Höhe/Tiefe bau- und naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Hierbei sind die Ausmaße des Gesamtvorhabens und nicht die Anzahl oder die Größe der betroffenen Parzellen ausschlaggebend.
Sollten die Flächen jedoch in einem Schutzgebiet (z.B. Natura 2000-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark) liegen oder ist ein besonders geschütztes Biotop (z.B. Trockenmauer, Feldhecke) betroffen, so bedürfen Auffüllungen/Aufschüttungen unabhängig von ihrer Größe immer einer Gestattung.
Online-Formular:
Antrag auf Erdauffüllung.pdf (159,66 kByte)
Merkblatt zur Erdauffüllung
Weitere Informationen zu Erdauffüllungen/Erdaufschüttungen finden Sie in unserem Merkblatt.
Online-Formular:
Merkblatt zur Erdauffüllung.pdf (124,88 kByte)
Zustimmungserklärung der Angrenzer
Parallel zu einem Baugenehmigungsverfahren findet eine Angrenzerbenachrichtigung statt. Die Benachrichtigung ist nicht erforderlich bei Angrenzern, die eine schriftliche Zustimmungserklärung abgegeben oder die Bauvorlagen unterschrieben haben.
Online-Formular:
Zustimmungserklärung der Angrenzer
Bauleiterbestellung
Formular zur Bestellung eines Bauleiters
Online-Formular:
Benennung (Fach) Bauleiter
Antrag auf Abweichung
Antrag auf Abweichung, Ausnahme und/oder Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (sofern erforderlich)
Online-Formular:
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Online-Formular:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren