Rathaus - Bauamt
Abbruch baulicher Anlagen
Sofern der Abbruch von baulichen Anlagen nicht verfahrensfrei ist, ist anstelle eines Bauantrages dieser Vordruck zu verwenden. Er ist vom beauftragten und geeigneten Fachunternehmer auszufüllen. Der Abbruch darf nicht als „Nachbarschaftshilfe“ durchgeführt werden!
Online-Formular:
Abbruch baulicher Anlagen